11.1 |
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus: |
11.1.1 |
der/dem Vereinsvereinsvorsitzenden |
11.1.2 |
der/dem stellv. Vereinsvorsitzenden |
11.1.3 |
dem/der Schriftführer/in |
11.1.4 |
dem/der Schatzmeister/in |
|
|
11.2 |
Der Hauptvorstand besteht aus: |
11.2.1 |
demgeschäftsführenden Vorstand |
11.2.2 |
dem/der Hauptschießsportleiter/in |
11.2.3 |
dem/der Schießsportlieter/in für internes Schießen |
11.2.4 |
der Damenleiterin |
11.2.5 |
dem/derJugendlieter/in |
11.2.6 |
dem/der Bogensportleiter/in |
11.2.7 |
dem/der Bläserkorpsleiter/in |
11.2.8 |
dem/der Festausschussleiter/in |
|
|
11.3 |
Der erweiterete Vorstand besteht aus: |
11.3.1 |
dem Hauptvorstand |
11.3.2 |
dem/der stellv. Schriftführer/in |
11.3.3 |
dem/der stellv. Schatzmeister/in |
11.3.4 |
der stellv. Damenleiterin |
11.3.5 |
dem/der stellv. Jugendlieter/in |
11.3.6 |
den Schießsportleitern (Schützen, Damen und Jugend) |
11.3.7 |
dem/der stellv. Bogensportleiter/in |
11.3.8 |
dem/der stellv. Bläserkorpsleiter/in |
11.3.9 |
den Festausschussmitgliedern |
11.3.10 |
den Fahnenträgern (Vereinsfahne, Damenfahne, Jugendfahne und Standarte des Bläserkorps) |
11.3.11 |
dem/der Pressewart/in |
|
|
11.4 |
Der Vorstand wird von der Jahreshautversammlung für jeweils zwei Jahre in offener Wahl oder auf Antrag geheim mit einfacher Mehrheit gewählt. |
11.5 |
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten vom Vereinsvorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. |
11.6 |
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende. |
11.7 |
Dem Vorstand obliegt es, die Veranstaltungen des Vereins festzulegen sowie Sonderkommissionen zur Erledigung bestimmter Aufgaben zu bestellen. Er entscheidet in allen in der Satzung vorgesehenen Fällen. |
11.8 |
Die Sitzungen werden vom 1.Vorsitzenden,im Falle seiner Verhinderung vom 2.Vorsitzenden, geleitet. Über die Sitzungen wird vom Schriftführer ein Protokoll erstellt, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. |
11.9 |
Fällt der 1.Vorsitzende aus, so tritt bis zur nächsten Hauptjahresversammlung der 2.Vorsitzende an seine Stelle. Der 2.Vorsitzende wird in diesem Falle bis zur nächsten Hauptjahresversammlung vom Schriftführer vertreten. |
11.10 |
Fällt ein Mitglied des restlichen Vorstandes aus, so ist der Gesamtvorstand berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die bis zur nächsten Hauptversammlung kommissarisch dieses Amt übernimmt. |
11.11 |
Vorschläge für die einzelnen Vorstandsposten können von jedem Vereinsmitglied gemacht werden. Die Vorschläge müssen fünf Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vereinsvorsitzenden vorliegen. Dies gilt ebenfalls für alle Anträge zur Jahreshauptversammlung. |
11.12 |
Mündliche Anträge vor der Versammlung sind möglich, müssen aber, da hierdurch evtl. die Tagesordnung erweitert werden muss, vor der Veranstaltung mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen genehmigt werden. |
11.13 |
Auflösung des Vereins sowie die Wahl oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt werden. |